Ich vertrete Sie in den Rechtsgebieten Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht. Ich bin auch in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten und Mahnverfahren tätig. Meine Mandanten sind Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Ich suche für jedes Mandat den passenden Weg. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung berate ich Sie umfassend und fundiert. Ich bin dabei bemüht, mit Ihnen gemeinsam eine für Sie optimale Lösung zu finden.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind vielfältig. Nicht immer ist der gerichtliche Weg sinnvoll und wirtschaftlich. Ich nehme mir Zeit und verstehe mich als Ihren rechtlichen Berater und Prozessbegleiter. Die Mittel der Mediation gehören zu meinen Arbeitsinstrumenten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sofern Sie auf Grund Ihrer Einkommensverhältnisse diese nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe bzw. Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen.
Die Beratungshilfe umfasst die Kosten des eigenen Anwalts für einen außergerichtliche Tätigkeit. Die Prozesskostenhilfe enthält die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Entsprechende Antragsformulare finden Sie in meinem Download-Bereich.